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Rund ums Pferd > Reiten
Im Wald und Unterwegs
Wir bedanken uns beim Forstbetrieb Oftringen- Forstamt Endingen, für die Unterlagen, die Herr G. Wenzinger - Kneubühler uns zur Verfügung gestellt hat. (Wald-Knigge)
Der Wald und Reiter
Der Wald ist ein sehr bekannter und beliebter Ort für alle die die Natur lieben. Leider jedoch gibt es viele Leute die keinen Respekt mehr vor der Natur und von anderen Freizeitpartnern haben.
Der Wald gehört nämlich entweder der Gemeinde oder ist in Privatbesitz. Wir alle sollten dies respektieren und die Wege benützen. Alle sollten freundlich miteinander sein und auch keinen Abfall liegen lassen, sowie nichts demolieren, ausreissen oder einfach zerstören. Unsere Natur leidet sonst schon genug, da sollten wir wenigstens darauf achten. Es gibt eine „Wald-Knigge“ vom Forstkreiszentrum Winterthur, die alle an das Verhalten erinnern sollte, die dies manchmal Vergessen.
1. Pflanzen nicht verletzen. Auch Pflanzen sind Lebewesen. Verletzungen führen zu Infektionen. Oft stirbt später der betroffene Baum oder Strauch.
2. Tiere nicht stören. Tiere beobachten ist Interessant. Bitte die Tiere nicht stören.
3. Lärm vermeiden. Der Wald soll ein Ort der Ruhe sein. Jeder Lärm stört die Tiere und andere Waldbesucher.
4. Eingezäunte Jungwaldflächen nicht betreten. Die Jungwuchsflächen sind die Wälder der Zukunft.
5. Keinen Abfall wegwerfen. Der Wald ist keine Müllhalde! Nur ein sauberer Wald ist auch ein schöner Wald.
6. Autos müssen draussen bleiben. Waldbesucher suchen Ruhe und Entspannung. Lärm und Abgase stören dabei. Übrigens: Im gesamten Schweizer Wald besteht allgemeines Fahrverbot.
7. Biken und Reiten nur auf befestigten Wegen. Biken und Reiten im Bestand oder auf Trampelpfaden ist Verboten. Bitte Rücksicht auf die anderen Waldbesucher- und Besucherinnen nehmen.
8. Hunde an die Leine nehmen.
Hunde sollten im Wald an der Leine geführt werden, damit sie nicht dem Wild nachjagen- speziell im Frühling während der Setzzeit. Der Kot muss immer aufgelesen werden.
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9. Signalisationen bei Holzschlag beachten.
Waldarbeiten sind gefährlich. Deshalb sind die Signalisationen und Hinweise des Forstdienstes immer zu beachten.
10. Der Wald gehört jemandem.
Der Wald ist im Besitz der Gemeinde oder von Privaten. Deshalb: Respekt bitte, Sie betreten fremdes Eigentum.
Es ist mir wichtig, dass Sie auch darüber Bescheid wissen, denn so gibt es weniger Probleme mit den Freizeitpartnern, den Förstern, sowie mit den Besitzern des Waldes und der Felder ect.
Sie sollten darauf achten, im Dunkeln oder bei schlechter Witterung gut Sichtbar für alle zu sein.
Wenn Sie Hunde haben, halten sie sich an die Anweisungen. Es ist wichtig, dass Hunde gut erzogen sind. Denn so gibt es viel weniger Probleme beim Spazieren oder beim Ausreiten.
Hunde sollten nicht jagen und in jedem fall dem Besitzer, in jeder Situation, gehorchen.
Reiter (Waldbesucher im Allgemeinen), sollten in den Jagdzeiten, also im Herbst sich besonders sichtbar, auch Tagsüber zeigen. Denn es kann schlimme Folgen haben, wenn der Jäger sie nicht sieht. Und dies wäre nicht gut und schon gar nicht im Sinne der Jäger.
Wenn Sie mit dem Pferd die schönen Wege entlang Traben, sich sogar einen Galopp gönnen und Sie auf andere Freizeitpartner treffen, bitte immer in Schritt übergehen und einen freundlichen Gruss äussern. Dies ist Anstand sowie Respektvoll und sollte keine Regel sein. Anschliessend wenn Sie vorbei gegangen sind und ein paar Meter Abstand haben, können Sie ja immer noch weiter traben oder galoppieren und den Ausritt geniessen. Ansonsten gibt es auch Reitwege oder Reitbahnen wo Sie Ihre Pferde rennen lassen können, wenn dies unbedingt nötig sein sollte.
Auf Feldern haben wir eigentlich nichts zu suchen, nur wenn wir den Besitzer um Genehmigung gefragt haben und er dies ausdrücklich erlaubt hat.
Bei nicht günstigen Wetterverhältnissen, sollte man auch nicht wie verrückt herumgaloppieren, denn dies verursacht grosse Löcher und ist auch nicht gut für den Boden. Beim nächsten Ausritt stolpert auch Ihr Pferd oder der Weg kann versperrt werden, da er nun eine Erholung benötigt. Es ist nicht in unserem Sinne, dass es immer weniger Reitwege gibt, die dann auch noch schlecht reitbar und für Fussgänger schwer passierbar sind.
Für Veranstaltungen im Wald benötigen Sie eine Bewilligung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Wenn Sie sich nicht korrekt Verhalten und erwischt werden, so kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
Auszug aus dem Gesetzbuch
Art. 51 Reiter
(Art. 50 Abs. 1 und 4 SVG)
1 Auf Strassen mit starkem Verkehr dürfen nur geübte Reiter und nur auf verkehrsgewohnten Tieren reiten. Ein Reiter darf höchstens ein Handpferd mitführen.
2 Das Reiten zu zweit nebeneinander ist nur gestattet in einem geschlossenen Verband von wenigstens sechs Reitern sowie außerorts bei Tag auf Strassen mit schwachem Verkehr.
Art. 53 Gemeinsame Bestimmungen
(Art. 50 SVG)
1 Reiterkolonnen und Tierherden sind nach Möglichkeit zu unterteilen, um das Überholen zu erleichtern.
2 Nachts und wenn die Witterung es erfordert, hat der Reiter und der Führer eines Tieres wenigstens auf der dem Verkehr zugewendeten Seite ein von vorne und hinten sichtbares, nicht blendendes gelbes Licht zu tragen. Das Reittier ist zudem mit rückstrahlenden Gamaschen zu versehen. Bei Reiterkolonnen und Tiergruppen muss wenigstens links vorne und hinten ein gelbes Licht verwendet werden.
Art. 52 Einzelne Tiere, Herden
(Art. 50 Abs. 2–4 SVG)
1 Wer ein Tier führt, muss es ständig in seiner Gewalt haben. Tiere dürfen nur geeigneten Führern anvertraut werden.
2 Ein einzelnes Tier darf in Berggegenden am linken Straßenrand geführt werden, wenn Führer und Tier dort sicherer sind.
3 Stillstehende Tiere dürfen den Verkehr nicht behindern; sind sie unbeaufsichtigt, so müssen sie zuverlässig angebunden werden.
4 Die Begleiter von Herden haben auf Hauptstrassen dafür zu sorgen, dass die linke Straßenseite frei bleibt. Bei Bahnübergängen ist die Herde nötigenfalls zu unterteilen.